Teaserbild

FAQ: Arbeitsrecht

Thomas Schäfer - 01.04.2019

Wir bekommen immer wieder Nachrichten von Mandanten mit arbeitsrechtlichen Fragen. Aus diesem Grund haben wir hier ein paar Antworten für zusammengestellt.

Wir weisen daraufhin, dass jeder Fall einzeln betrachtet und bewertet werden muss.


1. Muss die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses begründet sein?

- Nein, die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss nicht begründet werden.


2. Kann ich während des Urlaubs oder einer Erkrankung gekündigt werden?

- Ja, eine Kündigung während der Urlaubszeit oder einer Krankheitsphase ist grundsätzlich zulässig.


3. Muss ein Arbeitsvertrag immer schriftlich geschlossen werden?

- Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden; er kann grundsätzlich formlos, also auch mündlich geschlossen werden. Allerdings ist für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses stets schriftliche Form Voraussetzung.


4. Ich wurde ohne vorausgehende Abmahnung sofort gekündigt, ist das rechtens?

- Eine Kündigung kann auch ohne Abmahnung wirksam sein, wenn der Verstoß sehr schwer wiegt und beispielsweise sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Ansonsten hängt die Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung und die erforderliche Anzahl von Abmahnungen von den Umständen des Einzelfalls ab.


5. Wer trägt die Kosten eines Rechtsstreits?

- In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht zahlt jede Partei die eigenen Anwaltskosten – unabhängig davon, ob man gewonnen oder verloren hat. Bei einem Vergleich fallen in der ersten Instanz keine Gerichtskosten an. Ansonsten werden die Gerichtskosten von der unterlegenen Partei bzw. anteilig getragen.


6. Ich wurde gekündigt, steht mir eine Abfindung zu?

- Auf eine Abfindung nach Kündigung gibt es keinen Rechtsanspruch. Eine Abfindung wird in fast allen Fällen aufgrund freiwilliger Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt, um das Arbeitsverhältnis aufzulösen.


7. Muss der Arbeitgeber Überstunden vergüten?

- Überstunden müssen nur vergütet bzw. anerkannt werden, wenn der Arbeitgeber diese anordnet oder duldet.


8. Wie kann ich gegen eine Kündigung vorgehen?

- Jede Kündigung muss innerhalb von drei Wochen durch entsprechende Klage angegriffen werden, sonst wird sie bestandskräftig.





Bildquelle: Fotolia

Sie sind betroffen? - Wir helfen Ihnen weiter!

Sie sind nicht allein.
Machen Sie jetzt den ersten Schritt und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir können Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung weiterhelfen.

RA Thomas Schäfer

Auch interessant für Sie?

Freiheitsstrafe wegen E-Bay-Betrugs mit Thermomix

Das Amtsgerichts Frankfurt am Main hat drei Angeklagte wegen Betruges bzw. Geldwäsche verurteilt, die

Jetzt weiterlesen

zurück zur Homepage